Zum Schutz der Gesundheit unserer Kursteilnehmenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie zur Eindämmung der aktuellen COVID-19 Pandemie haben wir einige Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise:
- Alle Präsenzveranstaltungen im Schulbetrieb sind auf ein Minimum reduziert und finden unter strengen Hygienemaßnahmen statt. Die Theorieeinheiten aller angebotenen Kurse werden als Onlineschulung angeboten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
- Für die Geschäftsstelle in Hude gilt nur ein eingeschränktes Zutrittsrecht.
- Alle Kundinnen und Kunden, sowie Schülerinnen und Schüler werden gebeten, Anliegen über die gängigen Telekommunikationsmittel an das ZIB zu richten.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise unsers Kreisverbandes unter www.drk-ol-land.de
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung. Wir bitten in dieser besonderen und herausfordernden Zeit um Ihr Verständnis.
Unter strengen Auflagen haben wir unseren Kursbetrieb, mit reduzierter Teilnehmerzahl, wieder aufgenommen und bieten Ihnen ab sofort wieder das gewohnte Aus- und Fortbildungsprogramm in den Bereichen:
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Erste-Hilfe-Fortbildung
- Erste Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
Informationen für privatteilnehmende Selbstzahler:
Für Teilnehmende, die einen Kurs privat besuchen (Fahrschüler/innen aller Klassen, Übungsleiter/innen etc.) gilt weiterhin eine Teilnahmegebühr i. H. v. 52,00€.
Informationen für betriebliche Ersthelfer/innen:
die Abrechnung erfolgt wie üblich über ihren Unfallvericherungsträger.
Bitte Beachten Sie folgende Besonderheiten:
- Für Versicherte der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Heilberufe ist die Kostenübernahme im Vorfeld zu beantragen! Bitte besuchen Sie hierzu die Internetpräsenz der BGW www.bgw-online.de
- Für Versicherte der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe kann nur mit der Anmeldeliste der BGN abgerechnet werden, besuchen Sie bitte auch hier die Internetseite der BGN www.bgn.de.
- Für die Abrechnung der Aus.- und Fortbildung von Tagesmüttern wird ein Gutschein vom Landkreis Oldenburg erforderlich.
- Für GUV Versicherte gilt:
Der Antrag auf Kostenübernahme ist immer nötig für: Lehrer und anderen Beschäftigten in Schulen.
Mitarbeiter in Kindertagesstätten: Bitte prüfen Sie ob Antrag nötig ist. In der Regel ist der Antrag bei der GUV Oldenburg nur in Schulen notwendig.
Für Versicherte aller anderen Kostenträger sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Fragen: rufen Sie uns an - Tel.: 04408-9391216
Teilnahmevoraussetzungen:
- Die Teilnahme ist nur mit vorheriger (und bestätigter) Anmeldung gestattet.
- Wer krank ist oder sich nicht gesund fühlt, sollte den Kurs keinesfalls besuchen.
- Ein eigener Mund- und Nasenschutz ist mitzubringen
- Eigene Schreibutensilien (Stift und ggf. Schreibblock) sind mitzubringen.
Information zum Kursablauf:
- Alle Teilnehmenden werden gebeten vor dem jeweiligen Gebäude zu warten (mit ausreichendem Abstand), bis sie von der Kursleitung abgeholt werden.
- Während des gesamten Kurses ist der Sicherheitsabstand von mind. 1,50 Metern zu wahren, bei Unterschreitungen sind die Schutzmasken zu tragen.
- Alle Teilnehmenden werden gebeten eigene Verpflegung (auch Getränke) mitzubringen, es findet keine Verpflegung seitens des DRK statt.
- Die Kursgebühr sollte möglichst passend bei der Kursleitung entrichtet werden.
- Alle, notwendigen Übungen werden als Einzelübungen durchgeführt.
Für Vorabfragen stehen wir Ihnen gerne unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.